Die Personalverrechnung umfasst die Abrechnung der Bezüge Ihrer Mitarbeiter
und die Berechnung der Abgaben und Beiträge nach den aktuellen abgaben-
und sozialversicherungsrechtlichen sowie kollektivvertraglichen Bestimmungen.
Standardauswertungen wie Lohnzettel, Lohnkonto, Lohnjournal sowie
Meldungen an das Finanzamt und die Gebietskrankenkasse
sind für uns selbstverständlich.
Für weitere Spezialthemen wie beispielsweise EFZG-Rückerstattung,
Lohnpfändungen, Formulierung von Dienstverträgen oder Kündigungsschreiben
sowie Beratung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung.